Dieser Bürgersteig wurde kürzlich rekonstruiert. Üblerweise wurde lediglich eine befestigte Breite des Gehweges von nur 1,60 m zusammengewurstelt und das noch einschließlich der Randsteine gemessen!
Breite Gehwege sind aber wichtig, auch wegen der Kinder die darauf radeln entsprechend StVO § 2 (5):
„Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen."
Betrachten wir deshalb wie ein Herrichten sachgerecht aussehen würde:
1. Variante; klassischer innerstädtischer Bürgersteig der befestigt bis zur Bordsteinkante reicht. Also bis zur Grenze der Fahrbahn.
Dafür wird eine befestigte Gesamtbreite von
mindestens 2,50m benötigt:
www.ipernity.com/doc/2016556/48710598
Der weiße Zollstock plus die 50 cm roter Zollstock rechts zeigen diese
Mindestbreite.
2. Variante; ein Gehweg der von der Fahrbahn durch einen Grünstreifen getrennt ist.
Da wissen sachkundige Planer, dass eine befestigte Gehwegbreite von
mindestens 2,25m Breite gebraucht wird.
Der gelb-weiße Zollstock plus die 25 cm roter Zollstock links zeigen diese Mindestbreite.
Zum speziellen Hintergrund in Teltow: Im Jahre 1993 hatte die Stadtverordnetenversammlung nach dem Motto „doppelt hält besser“ sogar extra beschlossen, dass der Gehweganteil auf Bürgersteigen
mindestens diese 2,25 m betragen soll um weitere Teltow-typische Fehlplanungen zu verhindern.
Zum bautechnischem Pfusch:
Rechts neben dem Foto ist das Feld „AKTIONEN“ anklickbar. Dann kann man „Alle Größen anzeigen“ anklicken. Beim Betrachten der höheren Auflösungen wird deutlich: Es wurden wiederum diese minderwertigen Betonpflastersteine
mit Fase verbaut. Sehr ungünstig, wenn man beispielsweise an Fußgänger mit Rollator denkt. Wo doch schon seit vielen Jahren hochwertige Betonpflastersteine
ohne Fase zur Verfügung stehen. Hochwertige Gehwegplatten haben ja auch keine Fase.
Desweiteren:
Im Fotovordergrund ist leider zu erkennen, dass dort
übel holpriges, pseudohistorisches Kopfsteinpflaster beibehalten wurde. Da ist dann die Grenze zur Sabotage betreffs Fußgängerverkehr erreicht und das nicht nur für Bürger mit Rollator!
Resümee:
Die SPD-geführte Teltower Stadtverwaltung macht weiter mit ihrer verwerflichen Politik den Fußgängerverkehr nicht zu fördern.
An anderen Stellen zeigt sich das beispielsweise an der Weigerung die regelwidrige Benutzungs
pflicht für alle Fahrradfahrer auf hierfür nicht geeigneten Bürgersteigen aufzuheben. Die SPD-geführte Teltower Stadtverwaltung weigert sich also weiterhin stur für solche Abschnitte die Novellierung der StVO von 1997 umzusetzen, hier eines der eklatanten Beispiele:
www.ipernity.com/doc/2016556/50272706
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Tiefergehende Erläuterungen zur Problematik Bürgersteige und Fußgängerverkehr auf folgender Website:
www.fuss-ev.de
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Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
Telefon: 03328-351160
9 comments
Pat Del said:
Alltagsradler Teltow replied to Pat Del:
Fred Fouarge said:
Alltagsradler Teltow replied to Fred Fouarge:
Ruesterstaude said:
Alltagsradler Teltow replied to Ruesterstaude:
Zum Vergleich: Folgende Fehlplanung aus meinem Wohnort wurde vor 30 Jahren zusammen gewurstelt, aber die nötigen Korrekturen wurden von den zuständigen Behörden nicht bewerkstelligt: www.ipernity.com/doc/2016556/50272706
Michelle Chouchou said:
polytropos said:
Alltagsradler Teltow replied to polytropos: