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Bildrechte "fer umme" - Dreist
Dass anderen unsere Bilder gefallen, freut uns ja immer, und wenn sie sie dann auch noch für eigene Zwecke kommerziell nutzen wollen, fällt ja in der Regel auch noch ein bescheidener Obulus für uns ab. Kürzlich hat mich der Kraichgau Stromberg Tourismus e.V angeschrieben, weil er 5 meiner Fotos für seine Zwecke nutzen wollte und hat mir die folgende Vereinbarung geschickt. Das finde ich nun wirklich dreist, da werden alle Rechte gefordert bis hin zur Vermarktung an Dritte und die Überlassung erfolgt kostenlos! NIEMALS! Ich finde das ziemlich unanständig und darüber hinaus respektlos. Wir lassen uns doch nicht über den Tisch ziehen!

Aber lest selbst:

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Vereinbarung für die Überlassung Ihres Bildmaterials
an den Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. / Bildrechte


1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für das nachfolgend genannte Bild- und Bild-/ Ton-Material (Bildmaterial) – Auflistung siehe Anhang,

das Sie (bitte noch vervollständigen),

Lutz P (Partner)
…............................................................................. ggf. Vertretungsberechtigter
…............................................................................ Straße und Hausnummer
................................................................................PLZ Ort
Deutschland

dem
Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V.
Melanchthonstraße 3
75015 Bretten

zur Nutzung überlassen.


2. Zweck der Überlassung/Hintergrund dieser Vereinbarung

Der Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. fördert und bewirbt den Tourismus der Region Kraichgau-Stromberg in Baden-Württemberg.
Zum Zweck dieser Tourismuswerbung arbeitet der Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. deutschland- und europaweit mit Dritten zusammen, unter anderem mit Presse- und Medienvertretern, Kooperationspartnern aus Wirtschaft und der öffentlichen Hand, Verlagen, Werbeagenturen, Mediaagenturen, Onlinemarketingagenturen, Regionalverbänden, Gemeinden und Tourismusstellen innerhalb und außerhalb der Region Kraichgau-Stromberg.
Zu den verschiedenen Maßnahmen der Tourismuswerbung gehören insbesondere Publikationen im Print- und Onlinebereich, auch als Bewegtbild und im Rahmen von Multimediawerken, insbesondere in Form von Broschüren, Katalogen, Flyern, Newslettern, digitalen Datenträgern (wie z. B. CD-Roms, USB-Sticks), mobilen Endgeräten, öffentliche Zugänglichmachung im Internet, insbesondere die Verbreitung über Webseiten, Presseveröffentlichungen und PR-Maßnahmen, Veranstaltungen, Messen, Präsentationen (z. B. Für Reiseveranstalter, Pressevertreter, Endkunden) und Social-Media-Marketing.

3. Überlassung Bildmaterial

Zu dem in Ziffer 2 dieser Vereinbarung genannten Zweck überlässt der Partner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. Bildmaterial. Die Übergabe des Bildmaterials erfolgt in der Regel in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger oder als Datei.
Die Überlassung, Lizenz und Nutzung erfolgt unentgeltlich.

4. Nutzungsrechte Bildmaterial

Mit Übergabe des Bildmaterials räumen Sie dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. die für die vorgenannten Nutzungszwecke und aufgezeigten Maßnahmen und für die Zusammenarbeit mit den genannten dritten Beteiligten notwendigen Nutzungsrechte wie folgt ein:

- als einfaches Nutzungsrecht,
- zeitlich unbeschränkt,
- räumlich unbeschränkt, auch weltweit über das Internet abrufbar,
- medial unbegrenzt, insbesondere für Werbe-, Presse- und PR-Zwecke,
- in sämtlichen Erscheinungsformen – Print wie online - und auf beliebigen Datenträgern sowie im Internet ,
- mit dem Recht das Bildmaterial zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen und öffentlich wiederzugeben,

- mit Bearbeitungsrecht, insbesondere mit dem Recht, das Bildmaterial nur in Teilen zu verwenden, Teile davon oder das Bildmaterial als Ganzes zu verkleinern und/oder zu vergrößern, als Collage als Ganzes oder in Teilen zusammen mit anderen Werken zu verarbeiten, als Bewegtbild zu verarbeiten und zu nutzen,
- mit Multimediarecht, also das Bildmaterial im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen,
- mit der Befugnis Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen.

Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber des Bildmaterials besteht nicht, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5. Garantie Bildrechte und Freistellung

Der Partner garantiert über die erforderlichen Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
Der Partner garantiert ebenfalls, dass eventuell erforderliche Zustimmungen abgebildeter Personen vorliegen.
Für den Fall, dass die garantierten Rechte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, nicht im erforderlichen Maß vorliegen, stellt der Partner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. schon jetzt für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte frei, sofern der Partner hieran ein Verschulden trägt. Diese Freistellung umfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

6. Gerichtsstand (bei Geschäftspartnern)

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personen oder Unternehmen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Stuttgart.


….....................................................................................................
Ort/ Datum/ Unterschrift Partner

29 comments

Gudrun said:

Ich glaub, ich seh nicht recht! Wahrscheinlich haben die mit dieser dreisten Masche schon öfter Erfolg gehabt.... Da würde ich in nächster Zeit bei den einschlägigen Fotos öfters Google Image Search bemühen ud kontrollieren, ob sie deine Bilder nicht einfach trotzdem nutzen.
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Gudrun:

Gute Idee, ich warte mal ein paar Wochen. Ja, man fasst es nicht. Im angelsächsischen Recht wäre der Vertrag wohl nichtig.
9 years ago ( translate )

Peter Van Lom said:

Rude and arrogant..
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Peter Van Lom:

Yes Peter, but apparently they find people, who sign this.
9 years ago

Karin G. said:

da fällt mir nichts mehr ein !!!!!!
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Karin G.:

Da geht es dir wie mir, Karin. Ich bin einfach empört, dass man sich so etwas traut.
9 years ago ( translate )

Erika+Manfred said:

Das ist wirklich dreist. Es ist ja bekannt, dass die öttenliche Hand nicht so viel Geld hat, aber mit dieser Vereinbarung haben die sogar das Recht, die Bilder weiter zu verkaufen. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein.
Dreh doch den Spieß um. Schick denen Deine eigenen Bedingungen mit saftigen Preisen und Deinen Vorstellungen, was die damit machen dürfen. Hast eine eine schöne Vorlage bekommen, die rechtlich auch in trockenen Tüchern sein dürfte.
Trotzdem eine schöne Adventszeit.
LG Erika
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Erika+Manfred:

Ich hab denen schon telefonisch erklärt, was ich davon halte, Erika. Mein Angebot haben die bekommen (nichtexklusiv, uneingeschränkt, keine Drittvermarktung, Namensnennung, fairer Preis). Daran hatten die aber kein Interesse. LG Lutz
9 years ago ( translate )

Daniela Brocca said:

Aber warum sollte denn jemand dass unterschreiben? Nur wenn er es nicht gut liest.
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Daniela Brocca:

Gute Frage, Daniela. Die setzen vielleicht auf die Eitelkeit der Leute.
9 years ago ( translate )

Ko Hummel said:

Das muss ein Witz sein, und ein Juranitwit hat da wieder an verdient
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Ko Hummel:

... könnte man denken, Ko. Man ist vor keinem Schwachsinn sicher. Und weil die einen Haufen Geld für Anwälte ausgeben, können die sich jetzt keine Bilder mehr leisten ;-)
9 years ago ( translate )

Taormina said:

Wie Gudrun schreibt.... beobachte das doch mal.
Und wie steht es denn in dem Fall das sie ungefragt, ohne Genehmigung
auf deine Bilder zugreifen?
Da würde ich mal einen Anwalt fragen, bzw. die Versicherung vorrangig
ob diese die Kosten übernehmen.

Viel Erfolg in jeder Hinsicht!
9 years ago ( translate )

LutzP replied to Taormina:

Moin Katja, ist klar, die stehen unter Beobachtung, das hab ich denen auch gesagt. Wer meine Bilder rechtswiedrig benutzt, bekommt ein Schreiben (Urheberrechtsverletzung) und gleich eine Rechnung. In der Regel bezahlen die sofort. Da brauchst du keinen Anwalt, weil die Sache sonnenklar ist. Wenn die aber in Russland oder China sitzen, hast du Pech gehabt. Keine Chance. VG Lutz
9 years ago ( translate )

I Holzi said:

Ja, von China kann ich ein Lied singen, Lutz... die reagieren nicht mal... aber zurück zum Thema: mir steht auch der Mund offen, Das ist ja bald noch dreister, als ein Bild zu klauen...unglaublich...
VG Iris
9 years ago ( translate )