Fotografierverbot 2017
Am 29. Mai 2017 wurde in der Gemeinde Bergün durch einen Volksentscheid an der Gemeindeversammlung mit grossem Mehr ein Fotografierverbot erlassen. Bei Zuwiderhandlungen können Betreffende mit 5 Franken gebüsst werden, das Bussgeld würde dem Alpenschutz zugute kommen. Das rechtsgültige Verbot war als Tourismusförderung und PR-Aktion zu verstehen. Nach einem internationalem Mediencho stellte der Gemeindepräsident eine "kollektive Sonderbewilligung" aus, womit das Verbot nicht durchgesetzt wurde. (Wiki)
hehe, ... was ist das denn für ein Quatsch ???????? oder darf ich das auch nich sagen ???
Liebe Grüße aNNa*
2 comments
Buelipix said:
Heute dürftest du das ja nicht mehr fotografieren ... vielleicht ab nächster Gemeindeversammlung in der betreffenden Gemeinde wieder? ;-))
Grüsse von Alexander
aNNa schramm said:
Am 29. Mai 2017 wurde in der Gemeinde Bergün durch einen Volksentscheid an der Gemeindeversammlung mit grossem Mehr ein Fotografierverbot erlassen. Bei Zuwiderhandlungen können Betreffende mit 5 Franken gebüsst werden, das Bussgeld würde dem Alpenschutz zugute kommen. Das rechtsgültige Verbot war als Tourismusförderung und PR-Aktion zu verstehen. Nach einem internationalem Mediencho stellte der Gemeindepräsident eine "kollektive Sonderbewilligung" aus, womit das Verbot nicht durchgesetzt wurde. (Wiki)
hehe, ... was ist das denn für ein Quatsch ???????? oder darf ich das auch nich sagen ???
Liebe Grüße aNNa*