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Dorfkirche in Kirchdorf (Insel Poel) (2 PiPs)

Die einzige Kirche der Insel Poel steht im Hauptort Kirchdorf, dem sie auch seinen Namen gab. Nach der Besiedelung der Insel durch erste deutsche Siedler zu Beginn des 13. Jahrhunderts bildete sich eine erste christliche Gemeinde. Der erste Kirchenbau begann vermutlich um das Jahr 1220 im Stil der Romanik. Eine erste Erwähnung der Poeler Kirche fällt in das Jahr 1259 in einem Verzeichnis der Kirchen und Klöster des Bistums Lübeck. Schnell wurde dieser erste Kirchenbau zu klein und schon Mitte des 14. Jahrhunderts wurde die Kirche vergrößert. Das Langhaus wurde abgebrochen und unter Verwendung einiger Teile duch einen frühgotischen Neubau ersetzt sowie durch den Anbau eines Chors verlängert. Hierbei wurden Strebepfeiler und Dienste eingesetzt und Gewölbe eingespannt. Die Kirche bekam hohe Spitzbogenfenster und auch der Turm wurde um sechs Meter erhöht. Er erhielt wohl gegen Ende des 14. Jahrhunderts seine heutige Gestalt und hat heute eine Höhe von 47 Metern. Die Einführung der Reformation geschah hier nach Wittenberger Vorbild konservativ, so dass es zu keinem Bildersturm kam. Die beiden Altäre der Poeler Kirche blieben somit erhalten.

Bis zur Reformation befand sich in der Kirche auch ein Lettner (Trennwand), der das Kirchenschiff vom Chor trennte. Über dem Lettner befand sich ein Balken, auf dem eine Triumphgruppe stand. Sie bestand aus einem Kruzifix, sowie einer Marien- und einer Johannesfigur. Der Lettner wurde im Laufe der Reformation entfernt und das Kruzifix hing bis 1850 in der Mitte der Kirche vom Gewölbe herab. Seinen heutigen Platz über dem Eingang zur Sakristei hat das Kruzifix seit Sommer 1851.

Die Kirche hat eine vergleichsweise reichhaltige Ausstattung, auf die im Folgenden noch eingegangen wird. Als Besonderheit ist anzumerken, dass die Poeler Kirche die einzige Kirche in Mecklenburg ist, die von einer ehemaligen Festungsanlage umgeben ist.

Patronat: Von 1318 bis 1615 die von Stralendorff auf Goldebee und Preensberg, dann landesherrlich bis 1648. Während der Zugehörigkeit zur schwedischen Krone 1648-1803 Jus Patronatus beim jeweiligen Präsidenten des Wismarer Tribunals als herzoglicher Rechtsverwalter. Ab 1803 wieder landesherrlich.
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1 comment

Jaap van 't Veen said:

What a beautiful (and old ??) church !!
4 hours ago