Die 21 ist offensichtlich die Hausnummer, was besagt, dass es sich um einen Privatweg handelt. Das muss man durch das Schild "Privatweg" nicht besonders hervorheben. Der Schilderaufsteller will wohl, dass niemand ihn besucht, außer Menschen, die er befugt hat. )Hat er den Postzusteller befugt?) Da ich nicht befugt bin den Privatweg zu betreten, können die Weisungen nur Befugte betreffen. Im Schritttempo zu fahren ist im Sommer auf Sandwegen (privat oder öffentlich) sowieso besser, damit niemand Staub einatmen muss. Die Preisfrage ist: Dürfen Befugte wegen des Wendeverbots das Grundstück nicht mehr verlassen?
Laut Internet ist der Eigentümer Landwirt und wohl eher nicht im öffentlichen Dienst. Welche Schilder öffentlich Bedienstete aufstellen lassen dürfen, ist sicherlich durch Vorschriften geregelt. Auf Privatgrund kann man aufstellen, was man möchte, so lange man nicht gegen Vorschriften verstößt. Das ist hier meiner Meinung nach nicht gegeben. Aber die Botschaft ist deutlich: "Denk' noch nicht einmal daran, irgend etwas auf meinem Grundstück zu wollen."
Mit dem Muffelkopp möchte ich lieber nichts zu tun haben.
5 comments
Kalli said:
Alles andere ist völlig klar - wenn man im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.
Frank Merla replied to Kalli:
Laut Internet ist der Eigentümer Landwirt und wohl eher nicht im öffentlichen Dienst. Welche Schilder öffentlich Bedienstete aufstellen lassen dürfen, ist sicherlich durch Vorschriften geregelt. Auf Privatgrund kann man aufstellen, was man möchte, so lange man nicht gegen Vorschriften verstößt. Das ist hier meiner Meinung nach nicht gegeben. Aber die Botschaft ist deutlich: "Denk' noch nicht einmal daran, irgend etwas auf meinem Grundstück zu wollen."
Mit dem Muffelkopp möchte ich lieber nichts zu tun haben.
Falk Preusche said:
Frank Merla replied to Falk Preusche:
Léopold said: