Das war vorbildlich von der Verwaltung gleich neben der neu eingerichteten Fahrradstraße dieses Plakat zu platzieren. Denn viele Kfz-Führer kennen insbesondere die Bestimmungen betreffs Fahrradverkehr nicht ausreichend.
Eine Klarstellung zum Plakat:
Die Ermahnung an Kfz-Führer einen seitlichen
Mindestabstand zum Fahrradfahrer einzuhalten gilt natürlich auch für andere Straßen! Insbesondere für Straßen auf denen schneller als Tempo 30 gefahren werden darf, ist
Mindestabstand 2m ein brauchbarer Wert.
Hier der Blick in die Fahrradstraße:
www.ipernity.com/doc/2016556/50524040
2 comments
Walter 7.8.1956 said:
Alltagsradler Teltow replied to Walter 7.8.1956: