Mit der Absicht zum Fasten vom Morgengrauen bis zum Untergang der Sonne sich von Essen, Trinken, Rauchen, Geschlechtsverkehr usw. fernzuhalten, ist eine körperliche Art des Gottesdienstes.
Für jeden Müslim, der die Reife erreicht hat, ist es Fard, im Monat Ramadan (06.05.2019-04.06.2019) zu fasten. Dagegen ist das Fasten kein Fard für Geistesschwache und Kinder.
Frauen sind es waehrend der Regel und des Wochenbettes verboten zu fasten.
Kranke, Reisende und stillende Mütter sollen das Fasten zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
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