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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Es dürfte klar sein, dass es hier um den Schutz der Familie gegenüber dem Staat geht. Totalitäre Regierungen verstoßen oft gegen dieses Grundrecht. Die Vermannung der Frau in Europa (von Gleichberechtigung würde ich nicht mehr sprechen, denn die würde naturgegebene Unterschiede respektieren) führt dazu, dass Kinder außerhalb der Familie betreut werden. So ist auch das Recht auf KiTa-Plätze keineswegs im Sinne der Familie, sondern vor allem im Interesse des Staates, Kinder gleichförmig nach der Staatsdoktrin zu erziehen. Jede Opposition von Seiten der Eltern kann man am besten über die Kinder ausspionieren. Wer hier die natürlichen Bindungen der Familie auflöst, ist auf dem Weg in den totalitären Staat. Empfängnisverhütung und künstliche Zeugung außerhalb der Ehe sind ein Mittel, den natürlichen Zusammenhang von Sexualität und Zeugung neuen Lebens und damit die familiäre Bindung aufzulösen. Mit der Empfängnis beginnt neues Leben - das selbe, wie nach der Geburt. Abtreibung ist Mord. Der Begriff Schwangerschaftsabbruch ignoriert, dass das Kind bereits da ist. Die Gleichsetzung homosexueller Freundschaft (von mir aus auch fester Partnerschaft) mit ehelicher Bindung ist ein klarer Verstoß gegen diesen Artikel der UN-Menschenrechtscharta. So kommt es mir inzwischen wie Heuchelei vor, wenn unsere Politiker, die Menscherechtsverletzungen anprangern, sich auf "Europäische Werte" berufen.